Im Jahr 2003 hat das Land Nordrhein-Westfalen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Bildungsförderung die Einführung der Offenen Ganztagsschulen (OGATA) installiert. Eltern können ihre Kinder in der OGATA anmelden und haben nach dem Unterricht eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder einschließlich Mittagessen und Lernzeit in der Regel bis 15 Uhr bzw. 16 Uhr. Die Zusammenarbeit der Schule und der OGATA unter einem Dach verfolgt das Ziel, für die Kinder gute Rahmenbedingungen durch einen strukturierten, reibungslosen und harmonischen Tagesablauf zu ermöglichen und den Eltern die Sicherheit der verlässlichen Betreuung ihrer Kinder zu geben.
Für diese qualifizierten und bedarfsgerechten Betreuungsangebote stehen ein eigener Gebäudeteil mit zwei Gruppenräumen, einer Mensa und noch weitere Räume zur Verfügung, die die Kinder in einem gewissen Rahmen frei wählen dürfen. Die Zeiten für das Mittagessen und die Lernzeit sind aufgrund der Organisation begrenzt. Mit einem Namen-Magneten zeigen die Kinder an, in welchem Bereich der Betreuung sie sich gerade befinden. Auf diese Weise hat das Betreuungsteam einen Überblick über den Aufenthalt einzelner Kinder.
Zusammenfassend können die Kinder über den Tag verteilt lernen, spielen, sich ausruhen, sportlichen und kreativen Aktivitäten etc. nachgehen.
Offene Ganztagsschule (OGATA)
Betreuungszeiten: |
montags bis freitags in der Zeit von 11.45 Uhr – 15.00 Uhr bzw. 16.00Uhr mit Lernzeit und Mittagessen |
Ferienbetreuung: |
3,00€ pro Tag |
Sommerferien: |
4.-6. Ferienwoche |
Herbstferien: |
1.+2. Ferienwoche |
Weihnachtsferien: |
2. Ferienwoche |
Osterferien: |
1.+2. Ferienwoche |
Und an schulbedingten unterrichtsfreien Tagen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. 16.00 Uhr. |
Der Mittagessenbeitrag wird von der Grafschafter Diakonie GmbH – Diakonisches Werk Kirchenkreis Moers erhoben und beträgt monatlich 78,50 € (pro Tag 3,50 €). Der Essensbeitrag ist am 1. eines jeden Monats fällig. Eine Abbuchungsermächtigung nach dem SEPA-Basis- Lastschriftverfahren wird mit dem Vertrag zugesandt. Eine Erstattung ist nur möglich, wenn die Verpflegung vorher abgemeldet wurde und die Fehlzeit mindestens 5 Tage beträgt.
Betreuungskosten:
Elternbeiträge sind nach der Einkommenshöhe gestaffelt:
Stufe |
Jahreseinkommen |
Gebühren |
|
Stufe 0 |
bis |
20.000 € |
0 € |
Stufe 1 |
bis |
25.000 € |
20 € |
Stufe 2 |
bis |
37.000 € |
35 € |
Stufe 3 |
bis |
49.000 € |
57 € |
Stufe 4 |
bis |
61.000 € |
90 € |
Stufe 5 |
bis |
73.000 € |
119 € |
Stufe 6 |
bis |
85.000 € |
148 € |
Stufe 7 |
über |
85.000 € |
180 € |
Bei der Aufnahme und danach auf Verlagen haben die Eltern der Stadt oder einem von der Stadt beauftragten Dritten schriftlich anzugeben und nachzuweisen, welche Einkommensgruppe ihren Elternbeiträgen zugrunde zu legen ist. Ohne Angaben zur Einkommenshöhe oder ohne den geforderten Nachweis ist der höchste Elternbeitrag zu leisten.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie oder eines/r Alleinerziehenden gleichzeitig die Offene Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung für Kinder, so ermäßigen sich die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind um 50 %. Diese Elternbeiträge sind an die Stadt Neukirchen-Vluyn zu entrichten.
Träger
Grafschafter Diakonie gGmbH-
Diakonisches Werk Kirchenkreis Moers
Hochemmericher Markt 1-3
47226 Duisburg
02065/90870
Ansprechpartnerin:
Kerstin Tauber
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0176/17921888